Arbeit & Beruf Wirtschaft & Ethik

Die Einführung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes zu verzögern, heißt das Leid verlängern

Anlässlich des Koalitionsstreits um die Einführung des Arbeitsschutzkontrollgesetztes hat der KDA der Nordkirche eine Erlärung veröffentlicht, denn: Die Einführung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes zu verzögern, heißt das Leid der Menschen, die dort arbeiten, verlängern.

Mit Unverständnis und Sorge reagiert der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA) auf die Debatte innerhalb der Bundesregierung um die Ausgestaltung des neuen Arbeitsschutzkontrollgesetzes, die nun zu einer Verzögerung bei der Einführung und gar zum Wegfall eines elementaren Bestandteils – dem Verbot der Leiharbeit – führen kann.

Es ist noch keinen Monat her, dass durch eine bundesweite Razzia öffentlich bekannt wurde, dass die Angestellten von Leiharbeitsfirmen in der Fleischbranche ganz ähnlichen Mechanismen und Methoden ausgesetzt sind wie Werkvertragstätige bei Werkvertragsfirmen.

Ein Stopp bei der Einführung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes zum jetzigen Zeitpunkt würde es den fleischverarbeitenden Betrieben nicht nur erlauben, ihre eigenen Bemühungen für die zukünftige Übernahme von mehr Verantwortung ebenfalls zu stoppen. Es verlängert zudem das Leid der Menschen, die noch in Leiharbeit oder über Werkvertrag in den Betrieben beschäftigt sind. Nicht nur sind sie bis auf weiteres den bisherigen Praktiken ihrer Arbeitgeber ausgesetzt, sondern diese nutzen die Zeit des Überganges zur weiteren, zusätzlichen Verunsicherung und schüren Ängste.

Um diese unhaltbaren Zustände endlich zu beenden, appelliert der KDA dringend an die Bundesregierung, das Arbeitsschutzkontrollgesetz wie vorgesehen zum 01.01.2021 in Kraft treten zu lassen.

"Corona hat uns deutlich vor Augen geführt, wie prekär bisher die Lebensumstände der Werkvertragsbeschäftigten und Leiharbeitnehmer*innen in der Fleischindustrie sind. Corona hat uns auch gezeigt, wie sehr solche Lebensumstände die Ausbreitung dieses Virus begünstigen. Auch deshalb darf es keine Verlängerung für Geschäftsmodelle geben, die solche Umstände begünstigen oder fördern", so Gudrun Nolte, Leiterin des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt der Nordkirche (KDA).

Wir fordern deshalb: Das Arbeitsschutzkontrollgesetz muss ohne weitere Abstriche schnellstmöglich wieder auf die Tagesordnung des Bundestages.

Der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt der Nordkirche (KDA) engagiert sich für menschenwürdige Arbeit und ist bereits seit mehreren Jahren in einem Bündnis aus Gewerkschaften und Kirchen sowie mit weiteren Engagierten für eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Werkvertragsbeschäftigten aktiv.

Hamburg, den 25.10.2020

Die Erklärung im Wortlaut finden Sie hier.

Verwandte Beiträge